Das KfW-Effizienzhaus
- Jonas Wilkens
- 15. Sept. 2022
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 8. Dez. 2022
Neben der Möglichkeit des individuellen Sanierungsfahrplans, also der Sanierung in mehreren Schritten über mehrere Jahre verteilt, gibt es weiterhin die Möglichkeit der Sanierung in einem Zug. Bei dieser Variante kommt der Kredit 261 der KfW in Betracht. Es handelt sich dabei um einen Kredit mit besonders guten Zinskonditionen.

Gerade in Zeiten steigender Bauzinsen ist dies besonders attraktiv.
Nach der BEG-Reform vom 15.08.22 wurden die Tilgungszuschüsse gekürzt. Im Nachfolgenden werden die verschiedenen Kriterien dieser Förderung dargestellt:
Maximaler Kreditbetrag bei Sanierung:
120.000 € pro Wohneinheit bei Sanierung zum Effizienzhaus
150.000 € pro Wohneinheit bei Sanierung zum Effizienzhaus EE
(Die EE-Klasse wird erreicht, wenn mindestens 55 % der Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes aus erneuerbaren Energien stammen)
Aktuelle Zinskonditionen:
Die aktuellen Zinskonditionen sind unter folgendem Link einsehbar:
Tilgungszuschuss:
Effizienzhaus 85/Denkmal: 5 %
Effizienzhaus 70: 10 %
Effizienzhaus 55: 15 %
Effizienzhaus 40: 20 %
Die jeweiligen Fördersätze erhöhen sich mit Erreichen des Zusatzes EE.
WPB-Bonus:
Ab dem 22.09.22 gibt es einen zusätzlichen Bonus von 5 % auf die sogenannten Worst-Performing-Buildings, also die schlechtesten 25 % des Gebäudebestands. Erkennbar sind diese an der Klassifizierung H eines gültigen Energieausweises.
Tilgungsvarianten:
Monatlich in Annuitäten
Endfällige Tilgung
Energetische Fachplanung und Baubegleitung:
Wird zu 50 % gefördert
Bis zu 10.000 € pro Vorhaben
Konkretes Beispiel:
Sanierung eines WPB zum Effizienzhaus 55 EE:
Darlehenssumme: 150.000 € aufgrund der EE-Klassifizierung
Tilgungszuschuss:
Effizienzhaus 55: 15 %
EE-Bonus: 5 %
WPB-Bonus: 5 %
Tilgungszuschuss: 25 %
37.500 €
Neubauförderung:
Im Neubau werden lediglich noch Gebäude mit der Klassifizierung Effizienzhaus 40 NH mit einem Tilgungszuschuss von 5% gefördert. Für die Gewährung des Darlehens und die Bereitstellung des Tilgungszuschusses ist ein Nachhaltigkeitszertifikat notwendig.
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